Garantie und Gewährleistung:

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren, wobei diese und auch die gesetzliche Gewährleistung nur gültig ist, wenn die Servicebedingungen eingehalten wurden.
Offensichtliche Mängel müssen uns, zur Gewährung des Garantieanspruches, innerhalb einer Woche schriftlich mitgeteilt werden.

Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Fehler oder Schaden durch nicht vorschriftsmäßige Behandlung der Ware entstanden ist. Die dafür vorgesehene Anleitung sowie Pflegehinweise entnimmt der Käufer der beiliegenden Gebrauchsanweisung.
Natürlicher Verschleiß oder Überbeanspruchung sind auf jeden Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Alle Gewichts- und Maßangaben sind Circa-Angaben und nicht verbindlich.
Bei Rücksendung trägt der Käufer das Porto, da wir grundsätzlich keine unfreien Sendungen annehmen.
Für die durch Transport entstandenen Schäden haftet das Transportunternehmen. Offensichtliche Schäden und auch Schäden, die beim Auspacken trotz unbeschädigter Verpackung vorhanden sind, muss der Käufer umgehend dem zuständigen Transportunternehmen mitteilen.
Die Annahme einer retournierten Ware durch den Verkäufer stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar.